SCHULJAHR 2024/2025

Hauptfachunterricht

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
(Stichtag 30. Oktober) / Monat
50 min Einzelunterricht: € 87,20
40 min Einzelunterricht: € 70,30
30 min Einzelunterricht: € 61,20
25 min Einzelunterreicht. € 56,50
2er Gruppe zu 50 Minuten: € 56,50
3er Gruppe zu 50 Minuten: € 46,80
EMP – Musikalische Früherziehung: € 36,90

zusätzlich für Schüler aus nicht verbandsangehörigen Gemeinden / Monat
50 min Einzelunterricht: € 74,00
40 min Einzelunterricht: € 59,20
30 min Einzelunterricht: € 49,60
25 min Einzelunterricht: € 37,00
2er Gruppe zu 50 Minuten: € 37,00
3er Gruppe zu 50 Minuten: € 25,00
Musikalische Früherziehung € 19,00
Anmerkung: Der exakte Betrag wird entsprechend dem Rechnungsabschluss des abgelaufenen Kalenderjahres in den letzten beiden Monaten nachverrechnet oder gut geschrieben.


Gruppen/Ensembleunterricht

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
(Stichtag: 30. Oktober) / Monat
4 – 8 Personen: € 21,90
ab 9 Personen: € 18,70


Leihgebühr

€ 10,00 / Monat (gilt für alle Instrumente)


Wichtige Informationen

  • Die Verrechnung erfolgt in 5 gleichen Teilen alle zwei Monate wahlweise per Einziehungsauftrag oder mit Erlagschein.
  • 10 % Ermäßigung ab dem 2. Familienmitglied und/oder 2. Instrument – (ausgenommen Ensemble/Gruppenunterricht)
  • Bei durchgehender Krankheit wird nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung (Anfangs- und Enddatum der Nichtteilnahme am Musikunterricht) nach Abzug einer Woche Selbstbehalt das Musikschulgeld anteilsmäßig bei der darauffolgenden Vorschreibung rückerstattet.
  • Sollte aus Verschulden der Lehrperson das Unterrichtsausmaß von 33 Einheiten nicht erreicht werden, so wird die Differenz dazu am Schulende ermittelt. Bei Weitermeldung wird dieser Betrag bei der ersten Vorschreibung des neuen Schuljahres gegenverrechnet. Bei Nichtanmeldung wird der Betrag in den Sommermonaten rückerstattet.
  • Pro Mahnvorgang werden Mahnspesen von 0,25% – mind. € 3,00 max. € 30,00 – sowie Verzugszinsen von 2% verrechnet.
  • Die Anmeldung ist für das jeweilige Schuljahr verbindlich.
  • Die Musikschulleitung behält sich eine Abweisungen von SchülerInnen (Warteliste) bzw. Reduzierung der gewünschten Unterrichtseinheiten bei Nichtvorhandensein der entsprechenden Fördermittel bzw. Unterrichtsstunden vor.
  • Für SchülerInnen aus nicht verbandsangehörigen Gemeinden wird die Umlage als Vorauszahlung angesehen. Der exakte Betrag wird entsprechend dem Rechnungsabschluss des abgelaufenen Kalenderjahres in den letzten beiden Monaten nach verrechnet oder gutgeschrieben.

 


Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel
Schremser Straße 6, 3950 Gmünd
02852/52506.320/321, DW 500
mow@gmuend.at
webmaster: andrea.toepfl@gmuend.at

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